• Presseartikel zu ASIA Deutschland in der Süddeutschen Zeitung

    Am 29.01.2024 erschien in der Süddeutschen Zeitung folgender Artikel zu unseren humanitären Projekten inklusive einem Porträt von Wolfgang Schweiger von ASIA Deutschland.

    Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2024 oder direkt bei sueddeutsche.de

    Herzlichen Dank an alle Besucher und Spender des diesjährigen Benefizkonzerts am vergangenen Sonntag in Seefeld!


  • Presseartikel zu humanitären Hilfsprojekten von ASIA im vergangenen Jahr

    Am 03.01.2024 erschien im Starnberger Merkur folgender Artikel zu den humanitären Hilfsprojekten von ASIA Deutschland in der Ukraine, der Katastrophenhilfe nach dem Erdbeben in Nepal, Hilfsprojekten in der Himalayaregion rund um Tibet sowie Patenschaften für tibetische Kinder und Jugendliche in Nepal, Nordindien und Bhutan. Hierbei auch nochmal der Hinweis auf das kommende ASIA Benefizkonzert am 28.01.2024 auf Schloss Seefeld.

    Starnberger Merkur vom 03.01.2024


  • ASIA Rundbrief 2023 und ASIA Benefizkonzert mit Wen-Sinn Yang and Friends am 28.01.2024

    Den ASIA Rundbrief für das Jahr 2023 können Sie hier online als PDF aufrufen.
    Zudem möchten wir Sie auf das am 28.01.2024 im Schloss Seefeld stattfindende Benefizkonzert mit Wen-Sinn Yang and Friends hinweisen. Weitere Infos und Kartenvorbestellung unter Veranstaltungen.

    ASIA Rundbrief 2023


Alle Neuigkeiten…

Sobald weitere Veranstaltungen geplant sind, werden Sie hier darüber informiert.


Bisherige Veranstaltungen…

FIRST HUMANITARIAN AID IN NEPAL – Report of January 24 2024

FIRST HUMANITARIAN AID IN NEPAL – Report of January 24 2024

ASIA team composed by 4 people left from Kathmandu on January 9th to join the areas affected by the earthquake in north-west of Nepal. The first week has been spent in Shirpachaur village (Jajarkot district), where materials for the construction of temporary shelters were distributed to 153 families. On January 17th they remained on-site for the distribution […]



Sie können ASIA mit Ihrer Spende für ein Hilfsprojekt, der Übernahme einer Patenschaft für tibetische/ bhutanesische Schüler und Studenten oder mit einer Fördermitgliedschaft bei ASIA Deutschland helfen.

Einzelspende für ein ASIA-Hilfsprojekt

Bei einer Einzelspende können Sie einen Betrag Ihrer Wahl auf unser Spendenkonto überweisen und dessen Verwendung im Feld Verwendungszweck des Überweisungsformulars genauer spezifizieren, z.B. „Spende Erdbeben Nepal“ oder „Spende Ausbildung“, bzw. Sie spenden ganz ohne Zweckbindung mit dem Vermerk „Spende“ für ein dringliches Hilfsprojekt unserer Wahl.

Fördermitgliedschaft bei ASIA Deutschland

Der Mitgliedsbeitrag für einer Fördermitgliedschaft bei ASIA Deutschland beträgt jährlich 50 Euro oder mehr.
Hier können Sie einen Antrag für eine Fördermitgliedschaft auf Ihren Computer herunterladen.
Einfach ausdrucken, ausfüllen und bitte ausreichend frankiert an unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Der Betrag wird dann automatisch einmal im Jahr von Ihrem Konto eingezogen.

Download Antrag Fördermitgliedschaft ASIA Deutschland

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei unserer Geschäftsstelle, z.B. per Email an info@asia-ngo.de oder über unser Kontaktformular.

Patenschaften

Bei Interesse an einer Patenschaft z.B. für Exiltibeter oder Kinder aus Bhutan zu einem jährlichen Beitrag von 300 EUR (Schulkind) bzw. 500 Euro (Studierende) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, z.B. per Email an info@asia-ngo.de oder über unser Kontaktformular.

Spendenkonto

Begünstigter:Förderverein ASIA Dtld. e.V.
IBAN:DE44 7025 0150 0010 5312 26
BIC:BYLADEM1KMS
Institut:Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Verwendungszweck:„Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“

Falls Sie bei regelmäßigen Spenden lieber per Lastschrifteinzug zahlen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.

Wir sind wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Fürstenfeldbruck, StNr. 117/108/31760, vom 14.11.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Für Spenden bis 300 Euro gelten Einzahlungsbeleg und Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts als Spendenbescheinigung. Für Spenden über 300 Euro und für Mitgliedsbeiträge senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist.